
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Geltung eigener Geschäftsbedingungen der Kunden ist ausgeschlossen. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers/des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben in Prospekten, Anzeigen, Annahmeerklärungen, usw. Sämtliche Bestellungen bedürfen zu deren Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 4 Wochen ab deren Datum gebunden. Wir sind aber auch berechtigt, unser Anbot vor Ablauf dieser Frist zu widerrufen. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragbestätigung genannten Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich falls nicht anders vereinbart ab unserem Lager in D-94315 Straubing, Europaring 4 einschließlich normaler Verpackung.
Liefertermine oder Fristen bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, usw.) haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer/Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer/Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Käufer/Besteller keinerlei Ansprüche, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer/Besteller nicht von Interesse. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen, setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers/Bestellers voraus. Kommt der Verkäufer/Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht auch die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer/Besteller über.
Die Gefahr geht auf den Käufer/Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers/Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Käufers/Bestellers werden die Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche richtet sich nach den Bestimmungen des ABGB sowie KSchG (Konsumentenschutzgesetz) soweit nichts anderes vereinbart ist. Allfällige weitere Garantiezusagen erfolgen mittels gesonderter dem jeweiligen Produkt beiliegender Garantieerklärung. Gewährleistungsfälle sind dem Käufer/Besteller mittels eingeschriebenen Brief schriftlich anzuzeigen, wobei dies jedoch unverzüglich spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes zu erfolgen hat. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind bei uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Zur Prüfung allfälliger Mängel ist der Verkäufer berechtigt, die Zusendung der beanstandenden Ware auf seine Kosten zu verlangen. Schlägt eine potentielle Nachbesserung im Sinne des Gewährleistungsrechtes nach angemessener Frist fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für eine lediglich normale Abnützung ist jedenfalls ausgesprochen, Ansprüche wegen Mängel gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer/Bestellers zu und sind keinesfalls abtretbar.
Die gelieferte Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenkosten (Mahnspesen, Verzugszinsen, etc) unter Eigentumsvorbehalt der Firma aQuaPro GmbH. Der Käufer verpflichtet sich im Falle der Inanspruchnahme der Ware durch dritte Personen unverzüglich den Käufer schriftlich zu verständigen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer/Besteller verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Der Käufer/Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer/Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollen Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer/Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrecht durchsetzen können. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers (insbesondere Zahlungsverzug) sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn wir den Käufer/Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer/Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer/Besteller ist zu Aufrechnungen, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind.
Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten jedoch nicht für Ansprüche, die wegen der arglistigen Verhalts unsererseits entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und Käufer/Besteller gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird das für 4810 Gmunden sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Alle Originalhersteller, -namen,-zeichnungen,-farben und -teilenummern werden nur für Identifikationszwecke verwendet und sind Warenzeichen, auf die Anspruch durch den jeweiligen Hersteller erhoben ist. Die aQuaPro GmbH deutet in keinster Weise an, dass es sich bei den Produkten aus diesem Katalog um Originalteile handelt!
Gmunden, im September 2010
aQuaPro GmbH
Krottenseestraße 45
4810 Gmunden, Austria
Standort Österreich
Krottenseestraße 45
4810 Gmunden
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Europaring 4
94315 Straubing
Tel.: +49 (0) 9421/785-480
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Mail: office@ap-waterjet.com